“Düsseldorfer Kreis” untersagt Speicherung von IP-Adressen

von Simon am 28. November 2009

Die Speicherung von IP-Adressen ist Datenschützern in Deutschland schon länger ein Dorn im Auge. — Wie netzwelt.de berichtet, haben die NRW-Datenschützer des “Düsseldorfer Kreises” in einem Forderungskatalog für Webseitenbetreiber klargestellt, dass die Speicherung von IP-Adressen gegen geltendes Recht verstößt:

Den Datenschützern genügt [...] die Tatsache, dass der Seitenbesucher überhaupt identifiziert werden kann – also beispielsweise vom jeweiligen Provider – um die IP-Adresse zu den so genannten “Personenbezogenen Daten” nach dem Telemediengesetzes (TMG) zu zählen. Und für deren Speicherung gelten strenge Auflagen.

Weiter heißt es:

Webseitenbetreiber und Statistikdienste dürfen IP-Adressen nur dann speichern, wenn eine ausdrückliche Einwilligung des Seitenbesuchers vorliegt. Andernfalls verpflichtet der Beschluss den Betreiber zum Kürzen der IP-Adresse. “Die lange Diskussion hat ein Ende: Die Auswertung von Webseitentraffic auf Basis ungekürzter IP-Adressen sehen sämtliche Landesbehörden eindeutig als rechtswidrig an”, sagt der Hamburger Datenschützer Caspar.

Mehrere SEOs haben sich in den Kommentaren schon zu Wort gemeldet, u.a. auch Mario Fischer:

Einmal mehr zeigt sich die Praxisferne politisch Entscheidender. Wenn das so umgesetzt wird, katapultiert das den E-Commerce in D ins Hintertreffen. Wie soll man seine Websites auf/für den Benutzer ausrichten? Wie steuern?

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