Vorratsdatenspeicherung ist verfassungswidrig

von Simon am 2. März 2010

Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat entschieden, dass die massenhafte Speicherung von Telefon- und Internetdaten zur Strafverfolgung gegen das Telekommunikationsgeheimnis verstößt und damit nicht verfassungsgemäß ist.

Das Gericht präzisiert dies in einer Pressemitteilung noch: “Demzufolge können die Vorschriften auch nicht in eingeschränktem Umfang übergangsweise weiter angewendet werden, sondern verbleibt es bei der gesetzlichen Regelfolge der Nichtigerklärung.” Für die Speicherung der Vorratsdaten fehlt damit eine gesetzliche Grundlage, die Speicherung ist also einzustellen, die erhobenen Daten unverzüglich zu löschen.

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