BGH: Google darf Thumbnails zeigen
Der Bundesgerichtshof hat heute entschieden, dass durch Thumbnails in der Google Bildersuche keine Urheberrechtsverletzung stattfindet. Geklagt hatte eine Künstlerin aus Weimar:
Nach Ansicht der Karlsruher Richter habe die Künstlerin ihre Einwilligung zur Veröffentlichung der Bilder gegeben, weil sie diese auch auf ihrer eigenen Internetseite veröffentliche. Zudem habe sie den Zugriff der Suchmaschinen auf ihr eigenes Portal ermöglicht, ohne von den technischen Möglichkeiten Gebrauch zu machen, um die Abbildungen ihrer Werke [...] in Form von Vorschaubildern auszunehmen.
Dr. Arnd Haller von Google Deutschland begrüßt das Urteil:
Die Anzeige von verkleinerten Bildern, die lediglich die Auffindbarkeit der Original-Bilder erhöhen sollen, ist rechtlich zulässig. Auch wenn wir noch die Urteilsbegründung abwarten müssen, ist bereits heute klar: Internetnutzer und Webseitenbetreiber in Deutschland werden weiterhin von der Google Bildersuche profitieren können.
Mehr Infos:
- Google-Bildersuche verstößt nicht gegen Urheberrechte (tagesschau.de)
- Bundesgerichtshof sichert Internetnutzern die Bildersuche (Google)


