Matt Cutts über Linkverkauf
Im folgenden Video erklärt Matt Cutts, unter welchen Umständen das Verkaufen von Links mit den Google Webmaster Guidelines vereinbar ist:
Zusammenfassung: Verkaufte Links müssen mit dem nofollow-Attribut versehen werden, wenn man nicht gegen die Google Webmaster Guidelines verstoßen will. Google interessiert nur, ob Links PageRank weitergeben oder nicht. Ist dies nicht der Fall, liegt auch kein Verstoß gegen die Webmaster Guidelines vor (“It’s none of our business!”). Webmaster sollten auf etwaige Interessenskonflikte hinweisen, wenn die beworbene Zielseite auch im eigentlichen Inhalt der Webseite auftaucht. — Im weiteren Verlauf des Videos geht Matt auf die Anschuldigung ein, dass Google selbst auch Links verkaufen würde. Matt erklärt, dass sämtliche dieser (AdWords-)Links mit dem nofollow-Attribut versehen wurden und Google damit nicht gegen selbst auferlegte Regeln verstößt.



Google verkauft mit den Produkten Adsense und Adwords Werbung. Gleichzeitig dominiert Google den Suchmaschinenmarkt.
Das ist für mich ein klassischer Interessenkonflikt mit Monopolstellung. Denn Google diktiert sowohl Webmastern wie auch anderen Werbenetzwerken wie sie Werbung zu verkaufen und gestalten haben: Erlaubt sind nur nofollow-Links.