BGH-Urteil zu SEO / Markennamen

von Simon am 29. Oktober 2010

In einem Gastbeitrag bei mediadonis.net schreibt Rechtsanwalt Dr. Marc Laukemann über ein Urteil des BGHs, der in dritter Instanz gegen die SEO-Maßnahmen von pearl.de und für den Besitzer des Markennamens “Power Ball” entschieden hat:

Außerdem wird dem Beklagten damit verboten, dafür zu sorgen, dass sich bei der Eingabe von “power ball” bei Google ein Eintrag für pearl.de findet, der auch die Bezeichnungen “power ball” und “Powerball” enthielt und mit der Produktdetailseite des RotaDyn Fitnessball verlinkt ist.

Eine der sechs Lehren, die Marc Laukemann aus dem Urteil zieht:

Wer interne Suchmaschinen in den Shop integriert, muss dafür sorgen, dass geschützte Markennamen (oder hochgradig mit diesen ähnlichen Begriffen) nach der Eingabe durch den Nutzer nicht automatisch in der Kopfzeile der Ergebnisseite erscheinen.

mediadonis.net: BGH-Richter urteilen bzgl. SEO | Wichtige Lehren für die Praxis

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