Gericht: Provision darf Ranking nicht beeinflussen
von Simon am 31. August 2011
Das Landgericht Berlin hat entschieden, dass Provisonszahlungen an Seitenbetreiber nicht das interne Ranking verbessern dürfen. Im konkreten Fall ging es um booking.com, wo Hotels u.a. nach Beliebtheit sortiert werden können. Diese Beliebtheit können Hotelbetreiber durch Provisonszahlungen an booking.com verbessern.
In einer einstweiligen Verfügung, von der deutschen Wettbewerbszentrale veranlasst, wurde dieses Vorgehen der niederländischen Betreibergesellschaft untersagt.
wuv.de: Gericht verbietet Booking.com gekaufte Rankings


